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Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, den richtigen Ablauf der Sicherheitskontrolle zu verstehen und die nötigen Massnahmen zu veranlassen:
Wer ist für die Sicherheit der Elektroinstallationen verantwortlich? Der Installations- resp. Hauseigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Bei allfälligen Personen- oder Sachschäden, verursacht durch mangelhafte Installationen, ist primär der Installationseigentümer haftbar!
Was ist durch den Installations- resp. Hauseigentümer zu veranlassen? Der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) hat einer dazu berechtigten Unternehmung den Auftrag für die Sicherheitsprüfung und die Ausstellung eines entsprechenden Sicherheitsnachweises zu erteilen.
Was ist ein Sicherheitsnachweis? In diesem Dokument bestätigt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes oder der Eigentumswohnung den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamtschweizerisch geregelt. Dieser Nachweis ist durch den Gebäudeeigentümer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Wer ist berechtigt, die periodische Kontrolle auszuführen? Unternehmungen bzw. Personen (Elektroinstallateure, Elektrokontrolleure, Elektrosicherheitsberater) welche über eine Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates (EStI) verfügen. Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen. Dieses Verzeichnis ist im Internet unter www.esti.ch (Verzeichnis der erteilten Installations- und Kontrollbewilligungen) publiziert.
Wer bezahlt die Kontrolle? Die Aufwände der Kontrolle sind durch den Installationseigentümer zu bezahlen.
Wer darf eventuelle Mängel beheben? Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma zu beheben. Mit der Mängelbehebung dürfen auch Firmen beauftragt werden, die bereits in der Liegenschaft gearbeitet haben. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Erfahrungsgemäss dauert es je nach gewähltem Installateur und Arbeitsvolumen mehr oder weniger lang bis nach erfolgter Auftragserteilung die Mängel tatsächlich behoben werden. Da bis zum vorgegebenen Fristende nicht nur die Kontrolle durchzuführen ist, sondern auch die Mängel behoben werden müssen, ist folgendes zu beachten:
- Frühzeitig die Kontrolle veranlassen
- Bei festgestellten Mängeln umgehend eine Elektroinstallationsfirma mit der Mängelbehebung beauftragen.
Aufbewahren der Unterlagen Der Eigentümer ist verpflichtet, das Original des Sicherheitsnachweises aufzubewahren und eine Kopie davon der Netzbetreiberin (Energieliefernden Elektrizitätswerk) zuzustellen. Beim Eintreffen eines Schadenfalles dient dieses Dokument als Nachweis dafür, dass die gesetzliche Prüfung vorgenommen wurde und zu diesem Zeitpunkt die Installationen den gültigen Vorschriften entsprachen.
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